Habe gerade den schriftlichen Vertragsentwurf bekommen. Ist ja unglaublich, was man alles für Rechte abtreten kann. Hier ein Ausschnitt:
- Recht zur Vervielfältigung und zur Verbreitung (Verlagsrecht)
- Vorabdruck und Nachdruck auch in Zeitungen und Zeitschriften
- Recht der Übersetzung in eine andere Sprache oder Mundart
- Lizenzen für Taschenbuch-, Volks-, Sonder-, Reprint, Schul- oder Buchgemeinschaftsausgaben
- sonstige Vervielfältigung (z.B. Fotokopie)
- Aufnahme zur wiederholbaren Wiedergabe mittels Bild- oder Tonträger
- das Recht zum Vortrag des Werks durch Dritte
- die durch Lautsprecherübertragung oder Sendung entstehenden Rechte
- das Recht zur Bearbeitung als Bühnenstück sowie das Recht der Aufführung
- das Recht zur Verfilmung
- das Recht zur Vertonung des Werkes
- das Recht zum gewerblichen oder nicht gewerblichen Ausleihen und Vermieten der Buchausgabe …
Immerhin steht auch was über Pflichten des Verlages und Honorare in dem sechsseitigen Papier, die reichen je nach Recht von 8 Prozent bis zu 60 Prozent für den Autor. Abgerechnet wird jeweils zum 31.12. eines Jahres, bezahlt in den folgenden sechs Monaten.
Alles sehr aufregend.
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